VERORDNUNG:

 

Ihr Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Hausarzt oder Kieferorthopäde kann ihnen eine Verordnung zur logopädischen Therapie ausstellen. Diese bringen sie dann zu ihrem ersten Termin mit. Die Verordnung darf allerdings nicht älter als 14 Tage sein, da sie sonst von den Krankenkassen nicht anerkannt wird.

 

Pro Rezept werden üblicherweise 10 Therapien à 45 Minuten verordnet. Die Therapie findet in der Regel 1-2 mal pro Woche statt.

 

Ist es auf der Verordnung vermerkt, führe ich selbstverständlich auch Hausbesuche durch.

 

 

TERMINVEREINBARUNG:

 

Zur Terminvereinbarung können sie mich telefonisch oder per Email erreichen. Natürlich können sie auch gerne persönlich vorbeikommen.

 

 

Praxis für Logopädie

Sabrina Schultheis

Arthur-Rauner-Str. 4

55595 Hargesheim

Tel.: 0671 - 92067940

Fax: 0671 - 92067941

Mobil: 0178 - 8683525

Email: kontakt@schultheis-praxis.de